Gehörlose und Hörbehinderte und ihr Zugang zur Berufsbildung

Gehörlose und hörbehinderte Lernende sollen adäquat beraten und begleitet werden. Eine Auslegeordnung bietet Unterstützung, indem auf bestehende Hilfestellungen hingewiesen und Optimierungsmöglichkeiten benannt werden. Dadurch soll der Zugang zur Berufsbildung für gehörlose und hörbehinderte Lernende verbessert werden.

Mit ihrem Beitritt zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-BRK) verpflichtet sich die Schweiz, Hindernisse zu beheben, mit denen Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind, sie gegen Diskriminierungen zu schützen und ihre Inklusion und ihre Gleichstellung in der Gesellschaft zu fördern.

Ausgehend vom 2021 veröffentlichten Bericht des Bundesrates «Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen» fand 2022 ein strukturierten Dialog mit der Gehörlosengemeinschaft, den involvierten Stellen von Bund und Kantonen sowie weiteren Akteuren statt. Ziel war es, die im Bericht des Bundesrats aufgezeigten Verbesserungsmöglichkeiten zu vertiefen.

Dieses Projekt bildet das Ergebnis dieses Dialogs für den Themenbereich Berufsbildung: Eine Auslegeordnung soll bestehende Hilfestellungen sichtbar machen sowie Optimierungsmöglichkeiten aufzeigen.

Träger

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI

Kontakt Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Sina Schlumpf
+41 58 469 79 86
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Projektziel

In einer Auslegeordnung wird auf bereits bestehende Hilfestellung hingewiesen und Optimierungen benannt, damit allfällige Lücken geschlossen werden können. Damit sollen gehörlose und hörbehinderte Lernende besseren Zugang zur beruflichen Grundbildung erhalten.

Projektschritte

Das Projekt ist in sieben Phasen gegliedert:

  • Projektdesign: Das SBFI erstellt unter Einbezug der Gehörlosengemeinschaft, Vertretungen der Tripartiten Berufsbildungskonferenz TBBK und den involvierten Bundesämtern eine Projektorganisation, definiert die Mitglieder der Arbeitsgruppe sowie einen Zeitplan für die kommenden Phasen.
  • Darstellung der Etappen: Das SBFI erstellt gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe eine Übersicht über die einzelnen Etappen einer beruflichen Grundbildung.
  • Benennung von Herausforderungen und Lösungsansätzen: Die Übersicht über die einzelnen Etappen wird mit den Akteuren gespiegelt. Dabei werden pro Etappe bestehende Angebote sowie Herausforderungen und Lösungsansätze, inkl. Zuständigkeiten, benannt.
  • Stellungnahmen zu den Herausforderungen und Lösungsansätzen: Die in den Lösungsansätzen angesprochenen Verbundpartner oder Behörden nehmen Stellung zu den Vorschlägen.
  • Diskussion der Ergebnisse (Runder Tisch): Die gesammelten Ergebnisse werden an einem Runden Tisch gemeinsam diskutiert. Ziel ist, sich auf Optimierungsmöglichkeiten zu einigen und das weitere Vorgehen im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeiten festzuhalten.
  • Veröffentlichung der Auslegeordnung: Im Nachgang des Runden Tisches wird die Auslegeordnung veröffentlicht.
  • Umsetzung der Optimierungsmöglichkeiten: Die Umsetzung der Optimierungsmöglichkeiten erfolgt gemäss den gesetzlichen Zuständigkeiten.

Projektstand

Das Projekt befindet sich zurzeit in er ersten Phase, der Runde Tisch ist für die zweite Jahreshälfte 2023 geplant.

Projektpartner

Zur verbundpartnerschaftlichen Abstützung des Projekts wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche das SBFI während der Projektumsetzung berät.  Die Mitglieder der Arbeitsgruppe werden im Rahmen von Phase 1 festgelegt.

Eine verbundpartnerschaftliche Initiative zur Weiterentwicklung der Berufsbildung