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Allgemeinbildung 2030

Mit dem Projekt «Allgemeinbildung 2030» soll die Allgemeinbildung der beruflichen Grundbildung auf die künftigen Anforderungen der Gesellschaft und des Arbeitsmarktes ausgerichtet werden.

Die aktuelle Verordnung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung und der Rahmenlehrplan für den allgemeinbildenden Unterricht wurden im Jahre 2006 erlassen. Um die Lernenden weiterhin nachhaltig in die Gesellschaft und Arbeitswelt zu integrieren, ist die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung unter Einbezug der Megatrends – wie beispielsweise der Digitalisierung oder der Internationalisierung und Flexibilisierung der Arbeitsbeziehungen – auf die Zukunft auszurichten.

Projektziel

Ziel des Projekts «Allgemeinbildung 2030» ist es, die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung fit für die Zukunft zu machen. Dabei wird der allgemeinbildende Unterricht hinsichtlich der künftigen Erfordernisse überprüft und weiterentwickelt.

Auf der Grundlage der Ziele der Allgemeinbildung gemäss Berufsbildungsgesetz und der Verordnung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung werden unter anderem die Bildungsinhalte, das Ausbildungskonzept, der Umfang und das Qualifikationsverfahren überprüft und bei Bedarf angepasst. Dabei ist die Einbettung der Allgemeinbildung auf Sekundarstufe II und insbesondere die Anbindung an die Lehrpläne der Volksschule zu beachten. 

Träger Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Schweizerische Berufsbildungsämterkonferenz SBBK

Kontakt

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Odile Fahmy
+41 58 483 90 47
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Inés Boekholt-Förderer
+41 58 465 22 45
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Schweizerische Berufsbildungsämterkonferenz SBBK
Daniel Preckel
+41 41 228 52 79
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Teilen Sie uns Ihre persönlichen Gedanken und Ideen zur Revision der Bildungsgrundlagen Allgemeinbildung mit!

zum Formular

Projektstand

  • Phase I – Initialisierung und Konzeptualisierung (abgeschlossen) 
    • Impulse: Berufsbildung 2030, Empfehlungen zur Umsetzung des Rahmenlehrplans allgemeinbildender Unterricht und Aktionsplan Digitalisierung im BFI-Bereich in den Jahren 2019-2020
    • Erstellung Konzept und Projektplan
  • Phase II – Analyse und Empfehlungen (abgeschlossen)

    Bericht Review «Allgemeinbildung 2030 in der beruflichen Grundbildung»

    Die Grundsätze für die Revision der «Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung» (VMAB) und des «Rahmenlehrplans für den allgemein bildenden Unterricht in der beruflichen Grundbildung» (RLP ABU) wurden im Herbst 2021 von der Tripartiten Berufsbildungsämterkonferenz (TBBK) gutgeheissen. Sie lauten:

    • Der Stellenwert der Allgemeinbildung ist zu stärken.
    • Der allgemeinbildende Unterricht (ABU) soll sich an Qualitätsstandards messen und damit eine schweizweite Verbindlichkeit garantieren.
    • ABU wird von qualifizierten ABU-Lehrpersonen unterrichtet.
    • Das pädagogisch-didaktische Konzept des ABU wird beibehalten.
    • ABU und berufskundlicher Unterricht (BKU) sind aufeinander abzustimmen, sowohl zum Zeitpunkt der Konzeption sowie zum Zeitpunkt der Umsetzung.
    • Der ABU der Zukunft stärkt die Standardsprache des Schulortes, berücksichtigt und priorisiert Megatrends.
    • Die Verbindlichkeit der Umsetzung des Rahmenlehrplans in den Berufsfachschulen wird erhöht und die Kantone übernehmen mehr Verantwortung in der Qualitätssicherung des ABU.
    • Die Qualifikationsverfahren werden vereinfacht.
    • Die Gesamtverantwortung für die Allgemeinbildung liegt beim SBFI. Für die Umsetzung des ABU sind die Kantone verantwortlich
  • Phase III – Revision Bildungsgrundlagen Allgemeinbildung (aktuell)

    Seit Januar 2022 befindet sich das Projekt in der Phase III «Revision Bildungsgrundlagen Allgemeinbildung». Die Co-Projektleitung wird in dieser Phase durch das Projektbüro Interface Politikstudien Forschung Beratung AG Luzern und Lausanne unterstützt. 

    Es besteht Einigung, dass der Rahmenlehrplan konkretisiert werden muss.
    Kurzinformation 1

    Die Stossrichtung des Rahmenlehrplan-Entwurfs wird befürwortet.
    Kurzinformation 2

    Ein Austausch zwischen dem SBFI, der Co-Projektleitung ABU 2030 und den Pädagogischen Hochschulen St. Gallen und Zürich hat stattgefunden.
    Mitteilung

    Über 70 Personen haben am Soundingboard teilgenommen.
    Kurzinformation 3

    Zusammenarbeit mit der Pädagogischen Fachberatung wieder aufgenommen
    Kurzinformation 4

    Der Entwurf des RLP stösst bei den Arbeits- und Begleitgruppemitgliedern grundsätzlich auf Anklang.
    Kurzinformation 5


    Planung

    Zeitplan Allgemeinbildung d

    • Teilprojekt 1 - Revision Verordnung und Weiterentwicklung der Allgemeinbildung - Leitung SBFI
    • Teilprojekt 2 - Revision Rahmenlehrplan Allgemeinbildung und Qualifikationsverfahren - Co-Leitung SBFI - SBBK
    • Teilprojekt 3 - Abstimmung zwischen Allgemeinbildung und Berufskundlichem Unterricht - Leitung EHB
    • Teilprojekt 4 - Leitdokumente zur Erhöhung der Qualität und der Verbindlichkeit in der Umsetzung - Leitung SBBK
    • Teilprojekt 5 - Forschung und Evaluation - Co-Leitung SBFI - SBBK

    Mitglieder Begleitgruppe, Pädagogische Fachberatung und Arbeitsgruppe

  • Phase IV – Einführung und Abschluss (ab 2025)

    geplant im Jahr 2025; Inkrafttreten der revidierten Bildungsgrundlagen im Jahr 2026

 

FAQ

  • Wird in der Konzeption der Revision auf den Lehrplan21 / PER / PSSO Bezug genommen und werden die Akteure der obligatorischen Schule in den Konsultationsprozess  einbezogen?

    Mit den Revisionsarbeiten sollte die Rolle der Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung gestärkt werden. Die Abstimmung des Rahmenlehrplans mit dem Lehrplan21 / PER / PSSO ist eines der zu berücksichtigenden Kriterien, neben der Abstimmung des allgemeinbildenden Unterrichts mit dem berufskundlichen Unterricht, der Anrechnung von Bildungsleistungen im Rahmen der Ausbildung Erwachsener, der Integration der «Megatrends» und vielen weiteren.

    Überdies wird den interessierten Kreisen ein erster Entwurf des Rahmenlehrplans zur Vorkonsultation unterbreitet. Der Stand der Arbeiten wird regelmässig in einer kurzen Information auf der Seite zum Projekt «Allgemeinbildung 2030» veröffentlicht.

  • Wie wird die Anhörung geplant? Wird zusätzlich zur Ämterkonsultation auch eine Anhörung der einzelnen Schulen oder der Verbände beabsichtigt?

    In der Ämterkonsultation wird dem SBFI ermöglicht, Anliegen sowie Einwände anderer Verwaltungsstellen zu den Vorentwürfen der Bildungsgrundlagen Allgemeinbildung aufzunehmen und nach Möglichkeit Differenzen zu bereinigen. Das SBFI stellt hierzu den Entwurf des Antrags (mit Beilagen) allen Verwaltungsstellen zu, die vom Geschäft betroffen sind bzw. an ihm ein Interesse haben.

    Anhörungen dienen dazu, komplexe politische Sachverhalte und sachbezogene Fragen und Diskussionspunkte in der Öffentlichkeit zu klären und zu erörtern. Das SBFI führt bei den Kantonen und interessierten Kreisen eine Anhörung durch. Die interessierten Kreise wiederum informieren ihre Mitglieder. Das SBFI informiert mit einem Kreisschreiben über die Dauer und die spezifischen Inhalte der Anhörung. Die Anhörungsunterlagen sowie das Formular für die Stellungnahmen werden auf der Homepage des SBFI aufgeschaltet.

  • Ist die Abschaffung der wissensorientierten schriftlichen «Schlussprüfung» bereits entschieden?

    Die Grundsätze der Revision sehen die Vereinfachung des Qualifikationsverfahrens vor. Das Grundwissen soll fortlaufend im Unterricht geprüft werden, somit fällt die schriftliche Schlussprüfung weg. Im Qualifikationsbereich Allgemeinbildung sollen mit einer Abschlussarbeit anhand von nationalen Qualitätsstandards Kompetenzen geprüft werden.

  • Laufen wir Gefahr, dass durch die Abstimmung zwischen ABU und BKU eine Vielzahl ABU-Lehrmitteln resultiert?

    Die schulische Bildung ist gesamthaft zu denken (kein „Silo-Denken“). Zur besseren Abstimmung zwischen ABU und BKU sollen Naht- und Schnittstellen zwischen den zwei Unterrichtsbereiche bereits bei der Berufsentwicklung erkannt werden. Ziel dazu ist, wo nötig, eine klarere Abgrenzung vorzunehmen und, wo angebracht, Kooperation oder Koordinationshinweise für die Umsetzung im BKU an der Berufsfachschule im Bildungsplan aufzunehmen.

  • Wie erfolgt die Abstimmung mit dem ABU im Detailhandel und im KV?

    Nach Abschluss des Projekts «Allgemeinbildung 2030» wird mit den Trägerschaften eines integrierten ABU diskutiert mit dem Ziel -basierend auf den Ergebnissen des Projektes- schweizweit über alle Berufe hinweg eine einheitliche Umsetzung des ABU zu realisieren.

  • Sind auch pädagogische Hochschulen aus der Romandie und dem Tessin am Prozess beteiligt?

    Die pädagogischen Hochschulen, die ABU-Lehrpersonen ausbilden und ausbilden werden, sind am Prozess beteiligt. Das sind die PH St. Gallen, die PH Luzern, die PH Zürich und die EHB. Letztere bildet nebst der Deutschschweiz auch ABU-Lehrpersonen in der französischen und italienischen Schweiz aus.

Weiterführende Informationen

Mitglieder Begleitgruppe, Pädagogische Fachberatung und Arbeitsgruppe
Bericht Review «Allgemeinbildung 2030 in der beruflichen Grundbildung»
Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung
Grundsätze für die Revision

Eine verbundpartnerschaftliche Initiative zur Weiterentwicklung der Berufsbildung