Allgemeinbildung 2030

Allgemeinbildung 2030

Mit dem Projekt «Allgemeinbildung 2030» soll die Allgemeinbildung der beruflichen Grundbildung auf die künftigen Anforderungen der Gesellschaft und des Arbeitsmarktes ausgerichtet werden.

Die aktuelle Verordnung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung und der Rahmenlehrplan für den allgemeinbildenden Unterricht wurden im Jahre 2006 erlassen. Um die Lernenden weiterhin nachhaltig in die Gesellschaft und Arbeitswelt zu integrieren, ist die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung unter Einbezug der Megatrends – wie beispielsweise der Digitalisierung oder der Internationalisierung und Flexibilisierung der Arbeitsbeziehungen – auf die Zukunft auszurichten.

Projektziel

Ziel des Projekts «Allgemeinbildung 2030» ist es, die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung fit für die Zukunft zu machen. Dabei wird der allgemeinbildende Unterricht hinsichtlich der künftigen Erfordernisse überprüft und weiterentwickelt.

Auf der Grundlage der Ziele der Allgemeinbildung gemäss Berufsbildungsgesetz und der Verordnung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung werden unter anderem die Bildungsinhalte, das Ausbildungskonzept, der Umfang und das Qualifikationsverfahren überprüft und bei Bedarf angepasst. Dabei ist die Einbettung der Allgemeinbildung auf Sekundarstufe II und insbesondere die Anbindung an die Lehrpläne der Volksschule zu beachten. 

Träger Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Schweizerische Berufsbildungsämterkonferenz SBBK

Kontakt

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Odile Fahmy
+41 58 483 90 47
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Inés Boekholt-Förderer
+41 58 465 22 45
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Schweizerische Berufsbildungsämterkonferenz SBBK
Daniel Preckel
+41 41 228 52 79
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Projektstand

  • Impulse: Berufsbildung 2030, Empfehlungen zur Umsetzung des Rahmenlehrplans allgemeinbildender Unterricht und Aktionsplan Digitalisierung im BFI-Bereich in den Jahren 2019-2020
  • Erstellung Konzept und Projektplan

FAQ

Die Vernehmlassung der Verordnung über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung sowie des Rahmenlehrplans dauert vom Montag, 25. März bis Montag, 1. Juli 2024. Jede Person und jede Organisation kann sich an diesem Vernehmlassungsverfahren beteiligen und eine Stellungnahme einreichen. (Art. 4 des Vernehmlassungsgesetzes, VlG). https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2024/16/cons_1

Weiterführende Informationen

Mitglieder Begleitgruppe, Pädagogische Fachberatung und Arbeitsgruppe
Bericht Review «Allgemeinbildung 2030 in der beruflichen Grundbildung»
Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung
Grundsätze für die Revision