
Allgemeinbildung 2030
Mit dem Projekt «Allgemeinbildung 2030» soll die Allgemeinbildung der beruflichen Grundbildung auf die künftigen Anforderungen der Gesellschaft und des Arbeitsmarktes ausgerichtet werden.
Die aktuelle Verordnung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung und der Rahmenlehrplan für den allgemeinbildenden Unterricht wurden im Jahre 2006 erlassen. Um die Lernenden weiterhin nachhaltig in die Gesellschaft und Arbeitswelt zu integrieren, ist die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung unter Einbezug der Megatrends – wie beispielsweise der Digitalisierung oder der Internationalisierung und Flexibilisierung der Arbeitsbeziehungen – auf die Zukunft auszurichten.
Projektziel
Ziel des Projekts «Allgemeinbildung 2030» ist es, die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung fit für die Zukunft zu machen. Dabei wird der allgemeinbildende Unterricht hinsichtlich der künftigen Erfordernisse überprüft und weiterentwickelt.
Auf der Grundlage der Ziele der Allgemeinbildung gemäss Berufsbildungsgesetz und der Verordnung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung werden unter anderem die Bildungsinhalte, das Ausbildungskonzept, der Umfang und das Qualifikationsverfahren überprüft und bei Bedarf angepasst. Dabei ist die Einbettung der Allgemeinbildung auf Sekundarstufe II und insbesondere die Anbindung an die Lehrpläne der Volksschule zu beachten.
Träger | Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI Schweizerische Berufsbildungsämterkonferenz SBBK |
Projektstand
- Phase I – Initialisierung und Konzeptualisierung (abgeschlossen)
- Impulse: Berufsbildung 2030, Empfehlungen zur Umsetzung des Rahmenlehrplans allgemeinbildender Unterricht und Aktionsplan Digitalisierung im BFI-Bereich in den Jahren 2019-2020
- Erstellung Konzept und Projektplan
- Phase II – Analyse und Empfehlungen (abgeschlossen)
Bericht Review «Allgemeinbildung 2030 in der beruflichen Grundbildung»
Die Grundsätze für die Revision der «Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung» (VMAB) und des «Rahmenlehrplans für den allgemein bildenden Unterricht in der beruflichen Grundbildung» (RLP ABU) wurden im Herbst 2021 von der Tripartiten Berufsbildungsämterkonferenz (TBBK) gutgeheissen. Sie lauten:
- Der Stellenwert der Allgemeinbildung ist zu stärken.
- Der allgemeinbildende Unterricht (ABU) soll sich an Qualitätsstandards messen und damit eine schweizweite Verbindlichkeit garantieren.
- ABU wird von qualifizierten ABU-Lehrpersonen unterrichtet.
- Das pädagogisch-didaktische Konzept des ABU wird beibehalten.
- ABU und berufskundlicher Unterricht (BKU) sind aufeinander abzustimmen, sowohl zum Zeitpunkt der Konzeption sowie zum Zeitpunkt der Umsetzung.
- Der ABU der Zukunft stärkt die Standardsprache des Schulortes, berücksichtigt und priorisiert Megatrends.
- Die Verbindlichkeit der Umsetzung des Rahmenlehrplans in den Berufsfachschulen wird erhöht und die Kantone übernehmen mehr Verantwortung in der Qualitätssicherung des ABU.
- Die Qualifikationsverfahren werden vereinfacht.
- Die Gesamtverantwortung für die Allgemeinbildung liegt beim SBFI. Für die Umsetzung des ABU sind die Kantone verantwortlich
- Phase III – Revision Bildungsgrundlagen Allgemeinbildung (aktuell)
Seit Januar 2022 befindet sich das Projekt in der Phase III «Revision Bildungsgrundlagen Allgemeinbildung». Die Co-Projektleitung wird in dieser Phase durch das Projektbüro Interface Politikstudien Forschung Beratung AG Luzern und Lausanne unterstützt.
Es besteht Einigung, dass der Rahmenlehrplan konkretisiert werden muss.
Kurzinformation 1Die Stossrichtung des Rahmenlehrplan-Entwurfs wird befürwortet.
Kurzinformation 2Ein Austausch zwischen dem SBFI, der Co-Projektleitung ABU 2030 und den Pädagogischen Hochschulen St. Gallen und Zürich hat stattgefunden.
MitteilungÜber 70 Personen haben am Soundingboard teilgenommen.
Kurzinformation 3Zusammenarbeit mit der Pädagogischen Fachberatung wieder aufgenommen
Kurzinformation 4Der Entwurf des RLP stösst bei den Arbeits- und Begleitgruppemitgliedern grundsätzlich auf Anklang.
Kurzinformation 5
Planung- Teilprojekt 1 - Revision Verordnung und Weiterentwicklung der Allgemeinbildung - Leitung SBFI
- Teilprojekt 2 - Revision Rahmenlehrplan Allgemeinbildung und Qualifikationsverfahren - Co-Leitung SBFI - SBBK
- Teilprojekt 3 - Abstimmung zwischen Allgemeinbildung und Berufskundlichem Unterricht - Leitung EHB
- Teilprojekt 4 - Leitdokumente zur Erhöhung der Qualität und der Verbindlichkeit in der Umsetzung - Leitung SBBK
- Teilprojekt 5 - Forschung und Evaluation - Co-Leitung SBFI - SBBK
Mitglieder Begleitgruppe, Pädagogische Fachberatung und Arbeitsgruppe
- Phase IV – Einführung und Abschluss (ab 2025)
geplant im Jahr 2025; Inkrafttreten der revidierten Bildungsgrundlagen im Jahr 2026
FAQ
- Von welchem Kompetenzbegriff wird im Rahmenlehrplan für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung ausgegangen? Der Rahmenlehrplan Allgemeinbildung geht vom Kompetenzbegriff nach Weinert 2001 aus. Dieser versteht als Kompetenzen gemeinhin jene «bei Individuen verfügbaren oder durch sie erlernbaren kognitiven Fähigkeiten und Fertigkeiten [, die nötig sind], um bestimmte Probleme zu lösen, sowie die damit verbundenen motivationalen, volitionalen und sozialen Bereitschaften und Fähigkeiten, um die Problemlösungen in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsvoll nutzen zu können» (Weinert 2001: 27f).
- Wie sollen grundsätzlich Lernende im Unterricht der Allgemeinbildung unterstützt und gefördert werden? Wie Lernende unterstützt und gefördert werden sollen, wird im Zusammenhang mit der Umsetzung des Rahmenlehrplans geklärt. Im Teilprojekt 4 «Leitdokumente zur Erhöhung der Qualität und der Verbindlichkeit in der Umsetzung» (Oktober 2023-Juli 2024) werden unter anderem dazu Leitdokumente und Umsetzungsinstrumente entwickelt. Diese sollen dazu beitragen, dass die Qualität und die Verbindlichkeit in der Umsetzung erhöht wird. Hinweis: Neu orientiert sich auch der RLP an Kompetenzen, welche im SLP konkretisiert und im Unterricht umgesetzt werden.
- Wird der bilinguale Unterricht im neuen Rahmenlehrplan für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung gefördert? Die Revision der VMAB sieht vor, den Lernbereich Sprache und Kommunikation zu stärken. Das Primat soll bei der Erstsprache liegen und bilinguale Unterricht soll weiterhin möglich sein.
- Wie kann ein optimaler Detailierungsgrad erreicht werden, damit der neue Rahmenlehrplan für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung nicht ständig angepasst werden muss und die Umsetzenden nicht überfordert werden? Die Revision der VMAB sieht vor, dass die VMAB und der Rahmenlehrplan regelmässig (voraussichtlich alle sieben Jahren) überprüft werden (vgl. Art. 15 Abs. 1 revidierte VMAB).
- Weshalb hält man im allgemeinbildenden Unterricht (ABU) an den Jahren fest und definiert nicht unterschiedliche Niveaus? Die gesamte berufliche Grundbildung ist in zwei-, drei- und vierjährige Lehren eingeteilt. Um nicht mit diesem System zu brechen, hält man auch im ABU an dieser Einteilung nach Jahren fest. Die revidierte VMAB sieht vor, dass der ABU mindestens 120 Lektionen pro Schuljahr umfasst (voraussichtlich Art. 4 revidierte VMAB). Eine formale Differenzierung im ABU nach zwei-, drei- und vierjähriger Lehre ist damit in der VMAB vorgesehen.
- Welche Bestimmungen zum Qualifikationsbereich gelten für Personen ausserhalb des geregelten Bildungsgangs (Art. 32 BBV)? Die Revision der VMAB sieht vor, dass der Qualifikationsbereich Allgemeinbildung bei der zweijährigen Lehre aus der Erfahrungsnote Allgemeinbildung besteht. Bei der drei- bis vierjährigen Lehre kommt neben der Erfahrungsnote die Schlussarbeit hinzu. Bei Personen, die ausserhalb eines geregelten Bildungsgangs zum Qualifikationsverfahren zugelassen werden, besteht der Qualifikationsbereich Allgemeinbildung voraussichtlich allein aus der Schlussarbeit (vgl. Art. 7 Abs. 4 revidierte VMAB).
- Wie soll bei verkürzten Lehren bzw. Zusatzlehren dispensiert werden? Die Revision der VMAB sieht vor, Personen, die eine zweite berufliche Grundbildung auf gleicher Stufe absolvieren, von der Allgemeinbildung zu dispensieren. Voraussichtlich sind ebenso Lernende von der Allgemeinbildung befreit, wenn sie den Berufsmaturitätsunterricht bis und mit dem vorletzten Semester der beruflichen Grundbildung besucht haben. Über weitere Fälle sollen die Kantone entscheiden (vgl. Art. 14 revidierte VMAB).
- Wird in der Konzeption der Revision auf den Lehrplan21 / PER / PSSO Bezug genommen und werden die Akteure der obligatorischen Schule in den Konsultationsprozess einbezogen? Mit den Revisionsarbeiten sollte die Rolle der Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung gestärkt werden. Die Abstimmung des Rahmenlehrplans mit dem Lehrplan21 / PER / PSSO ist eines der zu berücksichtigenden Kriterien, neben der Abstimmung des allgemeinbildenden Unterrichts mit dem berufskundlichen Unterricht, der Anrechnung von Bildungsleistungen im Rahmen der Ausbildung Erwachsener, der Integration der «Megatrends» und vielen weiteren.Überdies wird den interessierten Kreisen ein erster Entwurf des Rahmenlehrplans zur Vorkonsultation unterbreitet. Der Stand der Arbeiten wird regelmässig in einer kurzen Information auf der Seite zum Projekt «Allgemeinbildung 2030» veröffentlicht.
- Wie wird die Anhörung geplant? Wird zusätzlich zur Ämterkonsultation auch eine Anhörung der einzelnen Schulen oder der Verbände beabsichtigt? In der Ämterkonsultation wird dem SBFI ermöglicht, Anliegen sowie Einwände anderer Verwaltungsstellen zu den Vorentwürfen der Bildungsgrundlagen Allgemeinbildung aufzunehmen und nach Möglichkeit Differenzen zu bereinigen. Das SBFI stellt hierzu den Entwurf des Antrags (mit Beilagen) allen Verwaltungsstellen zu, die vom Geschäft betroffen sind bzw. an ihm ein Interesse haben.Anhörungen dienen dazu, komplexe politische Sachverhalte und sachbezogene Fragen und Diskussionspunkte in der Öffentlichkeit zu klären und zu erörtern. Das SBFI führt bei den Kantonen und interessierten Kreisen eine Anhörung durch. Die interessierten Kreise wiederum informieren ihre Mitglieder. Das SBFI informiert mit einem Kreisschreiben über die Dauer und die spezifischen Inhalte der Anhörung. Die Anhörungsunterlagen sowie das Formular für die Stellungnahmen werden auf der Homepage des SBFI aufgeschaltet.
- Ist die Abschaffung der wissensorientierten schriftlichen «Schlussprüfung» bereits entschieden? Die Grundsätze der Revision sehen die Vereinfachung des Qualifikationsverfahrens vor. Das Grundwissen soll fortlaufend im Unterricht geprüft werden, somit fällt die schriftliche Schlussprüfung weg. Im Qualifikationsbereich Allgemeinbildung sollen mit einer Abschlussarbeit anhand von nationalen Qualitätsstandards Kompetenzen geprüft werden.
- Laufen wir Gefahr, dass durch die Abstimmung zwischen ABU und BKU eine Vielzahl ABU-Lehrmitteln resultiert? Die schulische Bildung ist gesamthaft zu denken (kein „Silo-Denken“). Zur besseren Abstimmung zwischen ABU und BKU sollen Naht- und Schnittstellen zwischen den zwei Unterrichtsbereiche bereits bei der Berufsentwicklung erkannt werden. Ziel dazu ist, wo nötig, eine klarere Abgrenzung vorzunehmen und, wo angebracht, Kooperation oder Koordinationshinweise für die Umsetzung im BKU an der Berufsfachschule im Bildungsplan aufzunehmen.
- Wie erfolgt die Abstimmung mit dem ABU im Detailhandel und im KV? Nach Abschluss des Projekts «Allgemeinbildung 2030» wird mit den Trägerschaften eines integrierten ABU diskutiert mit dem Ziel -basierend auf den Ergebnissen des Projektes- schweizweit über alle Berufe hinweg eine einheitliche Umsetzung des ABU zu realisieren.
- Sind auch pädagogische Hochschulen aus der Romandie und dem Tessin am Prozess beteiligt? Die pädagogischen Hochschulen, die ABU-Lehrpersonen ausbilden und ausbilden werden, sind am Prozess beteiligt. Das sind die PH St. Gallen, die PH Luzern, die PH Zürich und die EHB. Letztere bildet nebst der Deutschschweiz auch ABU-Lehrpersonen in der französischen und italienischen Schweiz aus.
Weiterführende Informationen
Mitglieder Begleitgruppe, Pädagogische Fachberatung und Arbeitsgruppe
Bericht Review «Allgemeinbildung 2030 in der beruflichen Grundbildung»
Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung
Grundsätze für die Revision