
Allgemeinbildung 2030
Mit dem Projekt «Allgemeinbildung 2030» soll die Allgemeinbildung der beruflichen Grundbildung auf die künftigen Anforderungen ausgerichtet werden. Vor dem Hintergrund der Megatrends wie der Digitalisierung oder der Internationalisierung von Arbeitsbeziehungen wird der allgemeinbildende Unterricht auf die Erfordernisse von morgen überprüft und weiterentwickelt.
Die aktuelle Verordnung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung und der Rahmenlehrplan für den allgemeinbildenden Unterricht wurden im Jahre 2006 erlassen. Um die Lernenden weiterhin nachhaltig in die Gesellschaft und Arbeitswelt zu integrieren, ist die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung unter Einbezug der Megatrends – wie beispielsweise der Digitalisierung oder der Internationalisierung und Flexibilisierung der Arbeitsbeziehungen – auf die Zukunft auszurichten.
Projektziel
Ziel des Projekts «Allgemeinbildung 2030» ist es, die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung fit für die Zukunft zu machen. Dabei wird der allgemeinbildende Unterricht hinsichtlich der künftigen Erfordernisse überprüft und weiterentwickelt.
Träger | Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI Schweizerische Berufsbildungsämterkonferenz SBBK |
Kontakt | Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI Monika Zaugg-Jsler +41 58 462 11 08 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Schweizerische Berufsbildungsämterkonferenz SBBK Daniel Preckel +41 41 228 52 79 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Auf der Grundlage der Ziele der Allgemeinbildung gemäss Berufsbildungsgesetz und der Verordnung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung werden unter anderem die Bildungsinhalte, das Ausbildungskonzept, der Umfang und das Qualifikationsverfahren überprüft und bei Bedarf angepasst. Dabei ist die Einbettung der Allgemeinbildung auf Sekundarstufe II und insbesondere die Anbindung an die Lehrpläne der Volksschule zu beachten. Falls sich herausstellt, dass es bei den Bildungsgrundlagen Revisionsbedarf gibt, muss die Balance zwischen Flexibilität und Verbindlichkeit im Vollzug der Allgemeinbildung gebührend berücksichtigt werden.
Projektschritte
Phase I - Initialisierung und Konzeptualisierung
- Impulse: Berufsbildung 2030, Empfehlungen zur Umsetzung des Rahmenlehrplans allgemeinbildender Unterricht und Aktionsplan Digitalisierung im BFI-Bereich in den Jahren 2019-2020
- Erstellung Konzept und Projektplan
Phase II - Analyse und Empfehlungen
- Erstellung einer Übersicht (Review) zum Ist- Soll-Zustand der Allgemeinbildung und Entwicklung von Zukunftsszenarien
- bei Bedarf Vertiefungsstudien
- Erarbeitung, Konkretisierung und Konsolidierung von Revisionsempfehlungen
Phase III - Systemadaption
- Entscheid Revisionsbedarf (keine Revision, Teilrevision, Totalrevision)
- bei Teil- oder Totalrevision: Erarbeitung Bildungsgrundlagen, Anhörung, Ämterkonsultation, Inkraftsetzung
Phase IV - Einführung und Abschluss
- bei Teil- oder Totalrevision: Umsetzung in den Kantonen
Projektstand
Das Projekt befindet sich in der Analysephase (Phase II). Das mandatierte Büro «Interface Politikstudien Forschung Beratung» erstellt derzeit ein Review zum Ist- und Soll-Zustand der Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung, in Zusammenarbeit mit den Ausbildungsinstitutionen von Lehrpersonen für den allgemein bildenden Unterricht. Das Review bereitet die relevanten Fragestellungen systematisch auf und formuliert Zukunftsszenarien. Diese dienen als Grundlage für die anschliessende Konkretisierung sowie für allfällige Vertiefungsstudien.
Wie im gesamten Projekt «Allgemeinbildung 2030» fungiert die verbundpartnerschaftlich zusammengesetzte Begleitgruppe während der Analysephase als Sounding Board und Multiplikatorin. Ihre Mitglieder sind zudem bei den Erhebungsinstrumenten des Reviews als Fachpersonen involviert.
Nach Abschluss der Analysephase folgt der Entscheid über den Revisionsbedarf (keine Revision, Teilrevision oder Totalrevision) und die entsprechende Entwicklung der Bildungsgrundlagen des Bundes in Phase III (Systemadaption). Die Umsetzung in den Kantonen – das heisst beispielsweise die Überarbeitung der Schullehrpläne – beginnt frühestens ab 2024.
Weiterführende Informationen
Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung
Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung vom 27. April 2006
Rahmenlehrplan für den allgemein bildenden Unterricht in der beruflichen Grundbildung
Begleitgruppe Allgemeinbildung 2030